Unsere Politiken

Die Politiken von AVK GUMMI umfassen:

  • Qualität
  • Umwelt
  • Arbeitsgesundheit

Die Politiken von AVK GUMMI stehen in Einklang mit der Mission, Vision sowie den Werten, welche alle ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie sind. Die festgelegten Politiken werden durch das Managementsystem unterstützt und sind für jeden Mitarbeiter ein effektives und verständliches Management-Tool mit eindeutigen Richtlinien.

Qualitätspolitik und Zielsetzung

Wir möchten unsere Position als ein qualitativer Marktführer durch die folgenden Maßnahmen festhalten:

  • Eine enge Partnerschaft und einen proaktiven Dialog mit unseren Kunden und Partnern
  • Laufende Kundenzufriedenheitsanalysen
  • Eine engagierte und kompetente Geschäftsführung
  • Arbeitnehmerbeteiligung
  • Rekrutierung von Mitarbeitern mit Motivation, Einsicht und Verständnis für Qualität und Produkt-/Produktivitätsentwicklung
  • Kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter
    Qualitätsbewusste Lieferanten

Umweltpolitik und Zielsetzung

Die Leistungsfähigkeit der Firma wird in Fragen der Umwelt ständig dadurch verbessert, dass alle Mitarbeiter sich verpflichtet haben, folgendes zu beachten:

  • Den relativen Verbrauch von Rohwaren, Halbfabrikaten, Hilfstoffen und Energie zu reduzieren
  • Rohwaren, Halbfabrikate und Hilfstoffe wiederzuverwerten
  • Wiederverwertung in einer Weise, dass Schwund in größtmöglichem Ausmaß wieder verwendet werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, müssen alternative umweltschonende Lösungen gefunden werden
  • Rohwaren, Halbfabrikate und Hilfstoffe zu ersetzen, wo dies die Belastung der Umwelt und des Arbeitsplatzes reduziert
  • Rohwaren, Halbfabrikate und Hilfstoffe abzulehnen, wo eine Anwendung davon - im Vergleich zu Alternativen - die Umweltbelastung des Unternehmens erhöhen wird
  • Ressourcenverbrauch und Umwelt bei Investitionen in neuen Anlagen zu berücksichtigen

Arbeitsplatzgestaltung - Politik und Zielsetzung

Die Arbeitsplatzgestaltung wird laufend dadurch verbessert, dass alle Mitarbeiter sich dazu verpflichtet haben, folgendes zu beachten:

  • Das Risiko von Arbeitsunfällen durch Übermittlung und Registrierung aller Unfälle und Fastunfälle zu reduzieren.
  • Eine Reduzierung der Arbeitsunfälle durch Analyse und Vorbeugung zu erstreben.
  • Die Verhältnisse der Arbeitsplatzgestaltung bei der Wahl von neuer Ausrüstung und Einrichtungen von neuen Arbeitsplätze zu bedenken.
  • Die existierende Arbeitsplatzgestaltung zu verbessern, wenn dies rein technisch und finanziell möglich ist.
  • Die Mitarbeiter laufend zu informieren und auszubilden, damit sie bei Arbeits- und Notfällen auf best mögliche Weise reagieren können.
  • Die Gesetze und behördlichen Forderungen immer zu beachten.

 

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